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Säumigkeit (1), subjektiv-öffentliche Rechte (2)

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2024/67JSt 2024, 618 Heft 6 v. 30.12.2024

§ 121c StVG (1), § 120 StVG (2), § 121 StVG (2), § 122 StVG (2)

Säumigkeit liegt nicht vor, wenn einem Ansuchen (formlos) entsprochen oder dieses formlos negativ entschieden wird (ohne dass eine Bescheidpflicht vorliegt). (1)

Seite 618


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