Ende vergangenen Jahres hatte sich der Europäische Gerichtshof mit Aspekten des Grundrechtsschutzes bei der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) auseinanderzusetzen. Wesentlich für das Verständnis der nachstehenden Ausführungen ist der Umstand, dass die Umsetzung der anzuwendenden europarechtlichen Normen in Österreich und Deutschland nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht rechtskonform erfolgte. Im Hinblick darauf ist nachstehend zu unterscheiden zwischen der Rechtslage, wie sie bis zur Entscheidung des EuGH zu sein schien und der Rechtslage, wie sie seit dieser Entscheidung sein soll bzw. klargestellt wurde.

