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Verkehr mit der Außenwelt – Videotelefonie

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2024/53JSt 2024, 518 Heft 5 v. 24.10.2024

§ 96a StVG

Weder § 96a StVG noch eine andere Bestimmung des StVG räumen ein subjektiv-öffentliches Recht auf die Führung von Videotelefonaten ein. Aus dem Entfall eines bereits bewilligten Videotelefonats kann eine Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts daher nicht abgeleitet werden.

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