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Psilocybinhältige Pilze, Erwerb, Besitz, Einfuhr, Ausfuhr

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2024/52JSt 2024, 516 Heft 5 v. 24.10.2024

§ 27 Abs 1 Z 1 SMG, § 3 SMG, § 28a Abs 1 SMG

In Bezug auf psilocybinhältige Pilze ist nur das Anbieten, Überlassen oder Verschaffen sowie der Anbau zum Zweck des Suchtgiftmissbrauchs vom strafrechtlichen Suchtmittelregime umfasst. Somit können psilocybinhältige Pilze nicht Tatobjekt des § 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG sowie des § 27 Abs 1 Z 1 1. und 2. Fall SMG sein.

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