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§ 28a Abs 5 SMG: Lebenslange Haft vs Legalisierung in der EU Exkurs zur deutschen Rechtslage

20. Österreichischer StrafverteidigerInnentagProf. Dr. Jan BockemühlJSt 2024, 426 Heft 5 v. 24.10.2024

Lebenslange Haft sieht § 28 Abs 5 SMG in Österreich für „führende Tätigkeiten“ in einer Großbande in Bezug auf Suchtmittelhandel vor. Eine vergleichbare Strafdrohung ist in Deutschland nicht vorhanden.

Deskriptoren: lebenslange Haft; Großbande; Konsumcannabisgesetz; Bandenhandel.

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