Lebenslange Haft sieht § 28 Abs 5 SMG in Österreich für „führende Tätigkeiten“ in einer Großbande in Bezug auf Suchtmittelhandel vor. Eine vergleichbare Strafdrohung ist in Deutschland nicht vorhanden.
Deskriptoren: lebenslange Haft; Großbande; Konsumcannabisgesetz; Bandenhandel.

