OGH, 21.11.2023, 11 Os 112/23i
Unter Verwerfung der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes führt der OGH aus:
„[1] Mit Beschluss vom 8. Mai 2023, AZ 17 Bs 166/22v, 167/22s (ON 3770), gab das Oberlandesgericht Wien (soweit hier von Bedeutung) der Beschwerde des belangten Verbandes S* AG gegen die vom Landesgericht für Strafsachen Wien mit Beschluss vom 13. Mai 2022, AZ 333 HR 35/20x (ON 2809 der Ermittlungsakten), erteilte Bewilligung der „Anordnung der Durchsuchung der WKStA ON 2797“ teilweise Folge. Begründend ging es – abweichend von seiner früheren Rechtsprechung (OLG Wien 3. 3. 2008, 19 Bs 346/07g; OLG Wien 30. 3. 2009, 23 Bs 177/08k) – davon aus, dass § 168b StGB auf „von Privaten“ durchgeführte Vergabevorgänge (wie dem betreffenden Vorwurf der Verbandsverantwortlichkeit einer zugrunde liege) nicht anzuwenden sei (BS 37 ff).