Viele Menschen halten heutzutage Kryptowerte, wie bspw Bitcoins. Diese stellen idR einen Vermögenswert dar und sind demnach ein attraktives Angriffsziel für Straftäter. Aufgrund der grenzüberschreitenden Dimension von Blockchains ist fraglich, unter welchen Voraussetzungen österreichisches Strafrecht gem § 62 iVm § 67 Abs 2 StGB Anwendung finden kann, wenn es zu einem Entzug von Kryptowerten und damit zu einem Vermögensschaden beim Opfer kommt.1