Mit dem in Art 22a Abs 2 und Abs 3 B-VG verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Zugang zu Informationen wurde die österreichische Grundrechtslandschaft um ein neues Grundrecht angereichert. Der Beitrag spürt, mit Fokus auf den Kreis der Berechtigten und Verpflichteten sowie den Inhalt des grundrechtlichen Informationsanspruchs, einigen Strukturfragen des neuen Informationsgrundrechts nach.

