Der Beitrag befasst sich mit der Einbringung der ökonomischen Analyse in die Gesetzgebung, die Vollziehung und Rechtsdurchsetzung. Es werden jene Wege erörtert, auf denen die Ökonomie Eingang finden kann und auch findet. Dabei kommt der unter verschiedenen Bezeichnungen international verbreiteten Rechtsfolgenanalyse eine besondere Stellung zu. Ungeachtet der Vorbehalte von juristischer Seite und einigen Problemen bei ihrer Anwendung sollte sie methodisch weiterentwickelt und intensiver eingesetzt werden.

