Mit 1. September 2025 ist das lang erwartete Informationsfreiheitspaket in Kraft getreten, bestehend aus Anpassungen im Bundes-Verfassungsgesetz (insbesondere Art 22a B-VG) sowie dem neuen Informationsfreiheitsgesetz. Damit wurde ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz beim Staat vollzogen: Die jahrzehntelange Diskussion um die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und dessen Ablösung durch die Informationsfreiheit hat ihren (vorläufigen) Abschluss gefunden.

