Deutschland hat am 10.11.2022 als erstes Land weltweit eine gesetzliche Regelung zur sogenannten Triage geschaffen. Unter Triage ist hier die Entscheidung darüber zu verstehen, wer eine lebensrettende Behandlung erhalten soll, wenn nicht ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.1 Der folgende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die einzelnen Schritte auf dem Weg zur gesetzlichen Regelung der Triage im Infektionsschutzgesetz und beleuchtet sodann kurz die getroffene Regelung aus verfassungs- und menschenrechtlicher Sicht.