Deskriptoren: Absonderungsmaßnahme; Absonderungsort; Fahrlässigkeit; Maßfigur; Selbstabsonderung; Sorgfaltswidrigkeit.
Normen: § 40 EpiG 1950
Grundsätzlich liegt es nicht im Belieben der abgesonderten Person, einen anderen als den behördlich angeordneten Absonderungsort frei zu wählen, mag ihr dies auch vernünftig erscheinen.