Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie beschäftigte sich rasch die Literatur mit spezifischen Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in Zusammenhang mit gesundheitsgefährdenden Verhaltensweisen. Mittlerweile gelangten Sachverhalte, die mutmaßlich vorsätzliche Gefährdungen von Menschen durch eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger zum Inhalt hatten, auch zum Obersten Gerichtshof. Dieser Beitrag soll untersuchen, wie die Rechtsprechung die Anwendung der §§ 178 f StGB in Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus bis dato gelöst hat. So war insbesondere strittig, ob der potenzielle Täter im Tatzeitpunkt tatsächlich mit dem SARS-CoV-2-Erreger infiziert sein musste oder ob es für eine Strafbarkeit genügte, dass die Infektion plausibel und die Tathandlung damit als verantwortungslose Gefahreneinschätzung zu beurteilen war.