Deskriptoren: Organisationsrecht; Ärztebewertungsportal; Persönlichkeitsrecht der Ärzt:innen; Ärzteliste; Meinungs- und Informationsfreiheit.
Normen: Art 6 DSGVO, § 1330 ABGB, § 27 ÄrzteG
Ein Ärztebewertungsportal verschafft der Öffentlichkeit einen geordneten Überblick darüber, von wem und wo welche ärztlichen Leistungen angeboten werden. Mit der Sammlung, Speicherung und Weitergabe der Bewertungen vermittelt das Portal einen Einblick in persönliche Erfahrungen und subjektive Einschätzungen von Patienten des jeweiligen Arztes, die der jeweilige Nutzer bei seiner eigenen Arztwahl berücksichtigen kann.