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Rechtliche Risiken bei der Verschreibung suchtmittelhältiger Arzneimittel

Patientenrechte und PatientensicherheitUniv.-Prof. Dr. Alois BirklbauerJMG 2022, 142 Heft 3 v. 31.8.2022

Zahlreiche Arzneimittel enthalten Substanzen, welche vom Regime des Suchtmittelrechts erfasst sind. Vor diesem Hintergrund kann die Verschreibung solcher Arzneimittel als Überlassen bzw. Verschaffen von Suchtmitteln unter die Strafbestimmungen der §§ 27 ff Suchtmittelgesetz (SMG11Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe (Suchtmittelgesetz – SMG), BGBl I 112/1997 idgF.) fallen, wenn derartige Handlungen vorschriftswidrig erfolgen. Dabei beurteilt sich die Vorschriftswidrigkeit nach den medizinischen Standards für die Verordnung solcher Substanzen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich unter Bezugnahme auf einen nicht vor allzu langer Zeit entschiedenen Fall mit der Relevanz von Suchtmittelvorschriften für die Arzneimittelverschreibung und dem damit verbundenen strafrechtlichen Risiko. Dabei wird auch auf den allgemeinen Grundsatz der Patientenautonomie eingegangen sowie auf die Bedeutung der ordentlichen Dokumentation einer medizinischen Behandlung.

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