Die vertragliche Dreiecksbeziehung in Belegkrankenanstalten zwischen dem Belegarzt, dem Patienten und der Belegkrankenanstalt bietet relativ häufig Anlass zu Rechtsstreitigkeiten. Vier neuere Entscheidungen – eine vom VwGH und drei vom OGH – haben in den letzten Jahren die Diskussion um weitere Facetten erweitert und sollen im Folgenden analysiert werden.