Die gesetzliche Krankenversicherung stellt einen Grundpfeiler des Gesundheitswesens dar. Ihre (finanzielle) Funktionsfähigkeit trägt wesentlich zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung der Leistungsberechtigten bei. Krisenzeiten stellen nicht zuletzt deshalb eine finanzielle Belastungsprobe für die Träger der Krankenversicherung dar, weil aufgrund zahlreicher faktischer und rechtlicher Bedingtheiten das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben des Krankenversicherungsträgers zumindest zeitweise in eine Schieflage gerät. Der vorliegende Beitrag erörtert, ob der Staat eine (alleinige) verfassungsrechtliche Finanzierungsverantwortung für die gesetzliche Krankenversicherung hat.