Die einer Patientin vom Radiologen anlässlich der „Erstdiagnose“ erteilte unrichtige Empfehlung, wonach aktuell kein weiterer Handlungsbedarf bestehe, muss (aktiv) widerrufen und richtiggestellt werden, wenn sich bei der Auswertung der Mammographieuntersuchung entgegen dem erteilten Rat die dringende Notwendigkeit einer weiteren Abklärung ergibt.