vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Gynäkologen und des Radiologen für verspäteten Behandlungsbeginn bei einem Mammakarzinom

Der interessante FallDr. Uwe NiernbergerJMG 2022, 45 Heft 1 v. 3.5.2022

Die einer Patientin vom Radiologen anlässlich der „Erstdiagnose“ erteilte unrichtige Empfehlung, wonach aktuell kein weiterer Handlungsbedarf bestehe, muss (aktiv) widerrufen und richtiggestellt werden, wenn sich bei der Auswertung der Mammographieuntersuchung entgegen dem erteilten Rat die dringende Notwendigkeit einer weiteren Abklärung ergibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!