Der VwGH hatte sich in seiner Entscheidung vom 24.6.2021, Ra 2021/09/0094 mit der Frage auseinanderzusetzen, ob hinsichtlich an COVID-19 erkrankter und abgesonderter Mitarbeiter zu entscheiden, ob die im Epidemiegesetz vorgesehene Vergütung für den Verdienstentgang auch Sonderzahlungen beinhaltet. Im Ergebnis hat der VwGH den Anspruch auf Vergütung von Sonderzahlungen bejaht.