§ 1299 ABGB
Grundlage für die Arzt-Haftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht ist das Patienten-Selbstbestimmungsrecht; demgemäß hat eine Einwilligung in die konkrete Behandlungsmaßnahme vorzuliegen, wobei über die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und deren möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt werden muss.