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Der „Chefarzt-Fall“ – eine Kündigung wegen Wiederverheiratung

Der interessante FallDr. Andrea PotzJMG 2021, 49 Heft 1 v. 15.3.2021

1. Rechtliche Ausgangspunkte

Im Jahr 2018 kam es zu zwei besonders in Deutschland sehr umstrittenen EuGH-Entscheidungen,11Aus dem umfangreichen deutschen Schrifttum zu den Entscheidungen seien hervorgehoben: Classen, Das kirchliche Arbeitsrecht unter europäischen Druck – Anmerkungen zu den Urteilen des EuGH (jeweils GK) vom 17.04.2018 in der Rs C-414/16 (Egenberger) und vom 11.09.2018 in der Rs C-68/17 (IR), EuR 2018, 752; Cranshaw, Strukturen kirchlichen Arbeitsrechts und das Unionsrecht, npoR 2018, 245; Fremuth, Das letzte Amen ist noch nicht gesprochen – Zum kirchlichen Selbstbestimmungs- und Arbeitsrecht im grund- und menschenrechtlichen Mehrebenensystem, EuZW 2018, 723; Fuhlrott, EuGH: Unterschiedliche Behandlung von Bewerbern wegen ihrer Konfession im Stellenbesetzungsverfahren eines kirchlichen Arbeitgebers, NZA 2018, 569; Greiner, Kirchliche Loyalitätsobliegenheiten nach dem „IR“-Urteil des EuGH, NZA 2018, 1289; Junker, Gleichbehandlung und kirchliches Arbeitsrecht – Ein deutscher Sonderweg endet vor dem EuGH, NJW 2018, 1850; Kainer, Rückkehr der unmittelbar-horizontalen Grundrechtswirkung aus Luxemburg? NZA 2018, 894; Klumpp, AP Richtlinie 20000/78/EG Nr 42; Malorny, Diskriminierungsschutz als Grenze kirchlicher Selbstbestimmung, EuZA 2019, 441; Mohr, Das unionsrechtliche Verbot von Diskriminierungen wegen der Religion im Spannungsfeld zwischen Unternehmer- und Religionsfreiheit, NZA-Beilage 2019, 34; Reinhold/Beer, Eine „Abmahnung“ des EuGH mit Folgen: Neue Anforderungen an die kirchliche Personalpolitik nach dem Urteil in der Rechtssache Egenberger aus juristischer und theologischer Sicht, NZA 2018, 681; Sagan, Arbeitsrecht: Unterschiedliche Behandlung von Bewerbern wegen ihrer Konfession im Stellenbesetzungsverfahren eines kirchlichen Arbeitgebers, EuZW 2018, 381; Schneedorf, Diskriminierungsschutz nach dem EuGH – Bröckelt das Fundament des kirchlichen Arbeitsrechts?, NJW 2019, 177; Thüsing/Mathy, Das deutsche kirchliche Arbeitsrecht vor dem EuGH – Tendenz- oder Transzendenzschutz? 13, in Reichold, Tendenz- statt Transzendenzschutz in der Dienstgemeinschaft? Aktuelle Anstöße zur Loyalitätsfrage durch den Europäischen Gerichtshof, 2019; Sprenger, Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus, EuZA 2019, 99 (109). nämlich die Urteile Egenberger22EuGH 17. 4. 2018, C-414/16 (Vera Egenberger v. Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V). Der Fall Egenberger betraf die Zulässigkeit der Religionszugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung, also eine Diskriminierung im Bewerbungsprozess, und IR33EuGH 11. 9. 2018, C68/17 (IR v. JQ). . In beiden Verfahren ging es im Wesentlichen darum, inwieweit die Kirchen selbst verbindlich bestimmen können, ob angesichts ihres Ethos eine bestimmte Religion oder Loyalitätsobliegenheit eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Die Frage drehte sich um die arbeitsrechtliche Reichweite, aber auch die gerichtliche Überprüfbarkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts, das in Deutschland verfassungsrechtlich sehr stark ausgeprägt ist.

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