vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Rückzahlungsanspruch der Sozialversicherungsträger bei Überschreitungen des Höchstpreises für Arzneimittel

RechtsprechungMag. Julian PehmJMG 2020, 238 Heft 4 v. 30.12.2020

Für die Abgabe von Arzneimitteln auf Rechnung eines Sozialversicherungsträgers (SVTr) im niedergelassenen Bereich gibt der Dachverband der Sozialversicherungsträger (DaV) den Erstattungskodex (EKO) heraus. In dieses Verzeichnis sind gemäß § 30b Abs 1 Z 4 ASVG die für Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen und gesichert lieferbaren Arzneispezialitäten aufzunehmen. Zur „Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit“11§ 30b Abs 1 Z 4 lit a, b und § 351c Abs 10 ASVG; vgl auch Gesamtändernder Abänderungsantrag, AA-204 25.GP 4. ist die Aufnahme mit einer Regulierung der Preise verbunden. Für Arzneispezialitäten des roten Bereichs darf SVTr höchstens22Vgl § 351c Abs 7 Z 1 ASVG. der ermittelte EU-Durchschnittspreis verrechnet werden (§ 30b Abs 1 Z 4 lit a ASVG). Für den gelben Bereich gilt entsprechendes (§ 30b Abs 1 Z 4 lit b ASVG). Das System des EKO und die damit verbundene Preisregelung bestehen seit 2004. Dennoch gibt es bislang relativ wenig Rechtsprechung - gerade was die zivilrechtlichen Aspekte der Preisregelung betrifft. Als umso bedeutsamer darf die vorliegende Entscheidung 2 Ob 120/19i gelten, in welcher der OGH ausführlich und erstmals zum Rückzahlungsanspruch der SVTr bei Überschreitungen des zulässigen Höchstpreises Stellung nimmt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte