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Arbeitsrecht im Sozialrecht

FachbeiträgeDr. Harun PacicJMG 2020, 73 Heft 2 v. 30.6.2020

Beruf, Familie und Pflege

Der Beitrag fokussiert auf arbeitsrechtliche Grundlagen ausgewählter Sozialleistungen.

A. Themenaufriss

Arbeitsrecht und Sozialrecht hängen nicht nur rechtspolitisch zusammen, sondern greifen auch rechtsdogmatisch in einander, zB indem das Sozialrecht für den Beginn, das Ende und den Umfang der Pflichtversicherung sowie für die Höhe der Beiträge zur SV an das Arbeitsverhältnis wie auch an den Anspruch auf Entgelt anknüpft und dem DG die Pflicht zur An- bzw Abmeldung der Pflichtversicherten auferlegt.11§ 4 Abs 1 Z 1, §§ 10 f und § 19a sowie §§ 33 f ASVG. Grundlage für die Bemessung der allg Beiträge ist für pflichtversicherte DN grds der im Beitragszeitraum gebührende Arbeitsverdienst, mit einer Sonderregelung für Sonderzahlungen, s § 44 Abs 1 Z 1 und § 49 Abs 2 iVm § 54 ASVG. Zur Pflichtversicherung bei Vereinbarung eines Urlaubs ohne Entgeltfortzahlung s § 11 Abs 3 lit 1 und § 47 lit a ASVG. Zur Versicherung in der AlV s § 1 Abs 1 lit a AlVG. Zum Begriff des DG s § 35 Abs 1 ASVG.

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