BVerfG, 11.05.2020, 1 BvR 496/20
BVerfG, 11.05.2020, 1 BvR 470/20
In Deutschland gilt seit dem 1.3.2020 als Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen und Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten die Pflicht, gegen Masern geimpft zu sein. Vermutlich noch unbeeindruckt von der Corona-Pandemie wurde dieses Gesetz vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bekämpft. Ein Eilantrag sollte das Inkrafttreten am 1.3.2000 verhindern.14