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Masernimpfpflicht in Deutschland (zumindest vorläufig) zulässig

Aktuelles in KürzeGeorg StreitJMG 2020, 66 Heft 2 v. 30.6.2020

BVerfG, 11.05.2020, 1 BvR 496/20

BVerfG, 11.05.2020, 1 BvR 470/20

In Deutschland gilt seit dem 1.3.2020 als Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen und Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten die Pflicht, gegen Masern geimpft zu sein. Vermutlich noch unbeeindruckt von der Corona-Pandemie wurde dieses Gesetz vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bekämpft. Ein Eilantrag sollte das Inkrafttreten am 1.3.2000 verhindern.1414 Streit, Impfpflicht gegen Masern, JMG 2020, 4.

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