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Sterbehilfe in Deutschland und Österreich – zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Aus aktuellem AnlassRA MMag. Dr. Stefan HuberJMG 2020, 67 Heft 2 v. 30.6.2020

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Verbot kommerzieller Sterbehilfe für Deutschland als verfassungswidrig aufgehoben; dies aufgrund des Persönlichkeitsrechts des Grundgesetzes. Die österreichische Rechtslage ist mit der deutschen nicht vergleichbar. Grundrechtsschutz wird vor allem im Lichte der EMRK gewährt. Mit deren Vorgaben ist ein Verbot kommerzieller Sterbehilfe jedenfalls vereinbar.

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