Stetige Wohlstandsentwicklung, zunehmende Digitalisierung, soziale und räumliche Mobilität sowie expandierende Bildungssektoren prägen zusehends die Rolle und das Selbstverständnis von Ärzten in der modernen Gesellschaft. Dieser Wandel verschob in den letzten Jahrzehnten die Arzt-Patienten-Beziehung zu einer gleichberechtigten Stellung: Der „mündige“ Patient ist aufgeklärt, eigenverantwortlich und selbstbestimmt.1 Es obliegt daher Ärzten und anderem medizinischen Personal, sich fachlich zu rüsten sowie eine den Anforderungen der Patienten entsprechende Beratung und mehr anzubieten. Die dafür notwendigen Fortbildungs- und Reisekosten haben oft einen Auslandsbezug und steuerliche Relevanz. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die steuerrechtliche Handhabung der in Rede stehenden Ausgaben im In- und Ausland und soll Ärzten als praxisrelevante Hilfestellung dienen.