Seit 25. Mai 2018 ist nun auch in Österreich die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbar. Nun ist ja Datenschutz nicht wirklich etwas Neues; in Österreich existiert seit 1978 ein Datenschutzgesetz, welches durch mehrere Novellierungen an den jeweiligen Bedarf adaptiert wurde. Das Schutzsubjekt dieser Normen war und bleibt die von einer Verarbeitung ihrer Daten betroffene Person. Das ausgewiesene Ziel dieser neuen Verordnung ist es nun den Schutz von personenbezogenen Daten vor unerwünschten Zugriffen und den Schutz der Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre jener Personen, die mit der Verarbeitung von Daten konfrontiert sind, zu gewährleisten. „Herr der seine Person betreffenden Daten“ ist ab sofort derjenige, dessen Daten betroffen sind, denn er entscheidet nun primär, wem, wie, in welcher Form und zu welchem Zweck seine persönlichen Daten nun offengelegt werden sollen.