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Medizinstudenten im Rettungsdienst? Ein juristischer Überblick am Beispiel der „Grazer Rettungsmediziner“11Wesentliche Teile dieses Beitrags basieren auf einer juristischen Stellungnahme, welche für das Rektorat der Medizinischen Universität Graz erstellt wurde.

FachbeiträgeDr. Maximilian Burkowski , Dr. Michael HalmichJMG 2018, 18 Heft 1 v. 15.3.2018

Das österreichische Rettungswesen ist ein notarzt- und sanitäterbasiertes System. Sowohl die Ausbildung als auch die Kompetenzen der Sanitäter und Notärzte ergeben sich aus den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften. In Graz gibt es jedoch eine weitere Personengruppe, die in der präklinischen Versorgung von Notfallpatienten seit langer Zeit aktiv ist: Die Grazer Rettungsmediziner (auch „Medizinercorps“ genannt). Das Medizinercorps ist eine im Jahr 1890 gegründete Vereinigung von ehrenamtlich tätigen Medizinstudenten, promovierten Ärzten, Allgemeinmedizinern und Fachärzten an der Bezirksstelle Graz-Stadt des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Steiermark.22Vgl Poguntke, Keine Zukunft für den „Jumbo“, Rettungsdienst 10/2017, 54; siehe auch de.wikipedia.org/wiki/Medizinercorps (zuletzt abgerufen am 22.1.2018). Gerade der Einsatz von Medizinstudenten in der präklinischen Patientenversorgung wirft verschiedene Fragen auf: Werden Sie als Sanitäter oder (angehende) Ärzte tätig? Welche Kompetenzen kommen ihnen dabei zu? Gibt es andere Überlegungen bei der Beiziehung von Notärzten und welcher Maßstab gilt im Haftungsrecht?

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