Deskriptoren: Verlassenschaftsvermögen; Verlassenschaft; Wertpapiere; Bankwerte; Veräußerung; Verwaltungshandlung; ordentliche Verwaltung; außerordentliche Verwaltung.
Normen: § 810 ABGB
Der OGH hält fest, dass die Umschichtung von Bankwerten innerhalb des Verlassenschaftsvermögens grundsätzlich keiner gerichtlichen Genehmigung bedarf. Dies gilt grundsätzlich auch für die Veräußerung von Wertpapieren.

