Deskriptoren: Stufenklage; Schätzung; Duldung; Liegenschaft; Treu und Glauben; Revision.
Normen: Art XLII EGZPO, § 502 ZPO, § 503 ZPO, § 166 AußStrG, § 167 AußStrG, § 168 AußStrG
Erklärungen im Prozess sind nach dem objektiven Erklärungswert unter Berücksichtigung des Prozesszwecks sowie der Prozess- und Aktenlage auszulegen. Die Einwilligung in die Duldung einer Schätzung von Liegenschaftsvermögen beinhaltet nach dem Zweck der Vereinbarung nicht nur die Befundaufnahme vor Ort, sondern auch die Einsichtnahme in den Bauakt.

