Neben einkommensteuerlichen Änderungen hat der Gesetzgeber im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 (BBG 2025, BGBl I 25/2025) im Bereich des Grundstückstransfers mit einer weiteren Besteuerungsschraube angesetzt: Die angesprochenen Verschärfungen beziehen sich auf das GrEStG und setzen insbesondere bei der Ausweitung des Steuergegenstandes an. Im Rahmen geplanter Unternehmensnachfolgen sind bei Grundstücken, die in einem Betriebsvermögen ausgewiesen werden und daher im Rahmen der Nachfolge „mitübertragen“ werden, künftig weitere Fallstricke zu beachten, die im Rahmen der Ersatztatbestände schlagend werden. Anknüpfend an Teil 1 widmet sich der vorliegende Teil 2 des Beitrages dem Tatbestand der Anteilsvereinigung und der Neuregelung hinsichtlich der Immobiliengesellschaften.

