Deskriptoren: Betriebsaufgabe; Betriebsverpachtung; Betriebsunterbrechung.
Normen: § 23 EStG, § 28 EStG, § 24 Abs 4 EStG, § 37 Abs 2 EStG, § 37 Abs 5 EStG
Im hier besprochenen Urteil des BFG ging es vordergründig um die Frage, in welchem Veranlagungsjahr es zu einer Betriebsaufgabe kam. Die zentrale Konsequenz aus dieser Feststellung war die Ermittlung eines Aufgabegewinnes. Darüber hinaus thematisiert das BFG die Frage, welche Umstände für die Annahme einer bloß vorübergehenden Betriebsverpachtung vorliegen müssen.

