Neben einkommensteuerlichen Änderungen (siehe dazu die weiteren Beiträge in diesem Heft) hat der Gesetzgeber im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 (BBG 2025, BGBl I 25/2025) im Bereich des Grundstückstransfers mit einer weiteren Besteuerungsschraube angesetzt: Die angesprochenen Verschärfungen beziehen sich auf das GrEStG und setzen insbesondere bei der Ausweitung des Steuergegenstandes an. Im Rahmen geplanter Unternehmensnachfolgen sind bei Grundstücken, die in einem Betriebsvermögen ausgewiesen werden und daher im Rahmen der Nachfolge „mitübertragen“ werden, künftig weitere Fallstricke zu beachten, die im Rahmen der Ersatztatbestände schlagend werden. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich in Teil 1 ausführlich mit den neuen Tatbestandsvoraussetzungen des Gesellschafterwechsels und den jeweiligen grunderwerbsteuerlichen Belastungsfolgen; Teil 2 (welcher in der Ausgabe 4/2025 des JEV erscheinen wird) wird sich mit der Anteilsvereinigung und den Neuregelungen bei Immobiliengesellschaften befassen.

