Deskriptoren: Anrechnung; Schenkung; Stammvermögen; Einkünfte.
Normen: § 784 1. Fall ABGB
Schenkungen aus den laufenden Einkünften des Schenkers, die das Stammvermögen nicht schmälern, sind auch an pflichtteilsberechtigte Personen möglich, ohne dass sie hinzu- oder angerechnet werden. Der Betrachtungszeitraum beträgt ein Jahr.