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Überlassung an Zahlungs statt und Eigentumsübergang?

FachbeiträgeMag. Andrea BayerJEV 2024, 259 Heft 4 v. 17.12.2024

Wird ein Beschluss auf Überlassung an Zahlungs statt gefasst, stellt sich damit auch die Frage, wem die überlassenen Gegenstände aus sachenrechtlicher Perspektive zuzuordnen sind.

Deskriptoren: Überlassung an Zahlungs statt; Einzelrechtsnachfolge.

Normen: § 154 AußStrG, § 155 AußStrG, § 798 ABGB

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