„Koste es, was es solle!“
Nach 12 Jahren war die nächste, nun vierte Auflage des unverzichtbaren Standardwerks von Herrn Kollegen Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele längst „überfällig“, die schon 2023 erschienen ist. Semantisch müsste der Titel eigentlich nicht bloß „Anwaltskosten“ lauten, sondern „Rechtsanwaltskosten und -honorar“. Zum einen sind wir nicht bloß Anwälte, wie etwa auch ein Patienten-, Bürger- oder Volksanwalt etc, sondern Rechtsanwälte! Es wäre deshalb für die Zukunft wünschenswert, wenn im Buch selbst rechtsanwaltlich, statt nur anwaltlich verwendet wird. Zum anderen sind Kosten das, was man bei Gericht oder Behörden für das Einschreiten als Rechtsanwalt für seine Mandantschaft verzeichnet und wonach sich ein allfälliger Kostenersatz richtet, während Honorar jenes Entgelt ist, das ein Rechtsanwalt mit seiner Mandantschaft vereinbart und dieser in Rechnung stellt. Dennoch ist es marketingmäßig verständlich, dass man beim bereits eingeführten und bekannten Buchtitel blieb.