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Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unzulässige Vernehmung per Videokonferenz und mangelnde Rechtsbelehrung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2025, 267 Heft 4 v. 5.5.2025

§ 152 Abs 3 Geo, § 6 StPO, § 174 Abs 1 StPO, § 239 S 3 StPO, § 427 StPO

§ 239 S 3 StPO sieht die Vernehmung des Angeklagten in der Hauptverhandlung durch „Zuschaltung“ mittels technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung („Videokonferenz“) nur in den in § 174 Abs 1 StPO geregelten Fällen vor.

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