vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Amtshaftung für Diebstahl durch Organe der Gesundheitsbehörde während Entwesung

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. Dr. Andreas GeroldingerJBl 2025, 257 Heft 4 v. 5.5.2025

§ 1 AHG

Ist eine Aufgabe hoheitlicher Natur, sind es auch alle mit ihrer Erfüllung verbundenen Verhaltensweisen, die mit dieser in einem hinreichend engen inneren und äußeren Zusammenhang stehen. In diesem Fall schadet auch ein strafgesetzwidriges Handeln nicht. Macht das Organ das Gegenteil dessen, was seine Dienstpflicht gewesen wäre, handelt es in Vollziehung der Gesetze.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!