§ 1072 ABGB, § 1078 ABGB
Im Fall eines vereinbarten „erweiterten Vorkaufsrechts“ ohne weitere Einschränkungen auf bestimmte Veräußerungsarten bildet die testamentarische Erbfolge einen Vorkaufsfall.
OGH, 12.03.2024, 5 Ob 129/23s
§ 1072 ABGB, § 1078 ABGB
Im Fall eines vereinbarten „erweiterten Vorkaufsrechts“ ohne weitere Einschränkungen auf bestimmte Veräußerungsarten bildet die testamentarische Erbfolge einen Vorkaufsfall.
OGH, 12.03.2024, 5 Ob 129/23s