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Verpflichtung zur Leistung einer Morgengabe notariatsaktspflichtig

RechtsprechungOrdentliche GerichteUniv.-Prof. MMag. Dr. Franz HartliebJBl 2025, 102 Heft 2 v. 5.3.2025

§ 1217 ABGB idF vor BGBl I 75/2009, § 1232 ABGB idF vor BGBl I 75/2009, § 1 Abs 1 lit a NotAktsG

§ 1232 ABGB aF erfasst nicht nur die deutschrechtliche Morgengabe. Der Gesetzgeber begnügte sich vielmehr mit dem Tatbestand des § 1232 S 1 ABGB aF, ohne auf allfällige Gebräuche oder religiöse Sitten oder sonstige Motive der Ehegatten oder Brautleute abzustellen.

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