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Rechtsgüterschutz und spezifische Konkurrenzfragen bei der fahrlässigen Gemeingefährdung nach § 177 Abs 1 StGB im Lichte der aktuellen OGH-Judikatur

Aufsätzeassoz. Prof. Dr. Heidelinde Luef-KölblJBl 2025, 69 Heft 2 v. 5.3.2025

Das Konkurrenzverhältnis zwischen § 177 Abs 1 StGB und der fahrlässigen Körperverletzung gemäß § 88 Abs 3 StGB sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit gemäß § 89 StGB bedarf nach der Einfügung des Begriffs der groben Fahrlässigkeit in § 6 Abs 3 StGB einer neuen Betrachtungsweise. Von Bedeutung für das Konkurrenzverhältnis ist dabei auch die Klärung des Rechtsgüterschutzes der (konkreten) Gemeingefährdungsdelikte.

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