vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorausvermächtnis des Wohnrechts erlischt mit Wiederverehelichung des Berechtigten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2024, 789 Heft 12 v. 20.12.2024

§ 94 ABGB, § 745 ABGB, § 747 ABGB

Das gesetzliche Vorausvermächtnis des Wohnrechts nach § 758 aF ABGB (nunmehr § 745 ABGB) resultiert ebenso wie der Unterhaltsanspruch des überlebenden Ehepartners (§ 747 ABGB idgF) aus dem Familienrecht und hat ebenfalls Unterhaltscharakter. Es erlischt wie das Recht auf Unterhalt bei Wiederverehelichung des Berechtigten (§ 747 iVm § 94 ABGB analog).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!