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Durchbrechung des Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit einem Strafverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2002, 744 Heft 11 v. 20.11.2002

§ 38 Abs 2 Z 1 BWG; § 145a StPO:

Während § 38 Abs 2 Z 1 BWG für die Durchbrechung des Bankgeheimnisses nur auf einen Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aburteilung einer Straftat abstellt, verlangt § 145a StPO, dass die Geschäftsverbindung einer Person mit dem Kreditinstitut mit der Begehung einer strafbaren Handlung und nicht bloß mit der Aufklärung einer Straftat im Zusammenhang steht.

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