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Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen nach § 109 ArbVG

EntscheidungsbesprechungAufsatzDominik FreynhoferJAS 2024, 364 - 374 Heft 4 v. 4.12.2024

1. Zu dieser Rechtsfrage (ob die einstweilige Verfügung schon deshalb abzuweisen gewesen wäre, weil der - zur Sicherung der Durchsetzung des Informations- und Beratungsanspruchs beantragte - einstweilige Unterlassungsanspruch aus dem Gesetz [§ 109 ArbVG] nicht ableitbar ist) bzw dazu, ob deren Lösung zu einem weiteren Abweisungsgrund führen könnte, hat der OGH im Hinblick darauf nicht Stellung genommen, dass es dem Kl [...] nicht gelingt, mit seinen Ausführungen zum Informations- und Beratungsanspruch und den im vorliegenden Fall seiner Ansicht nach noch fehlenden Informationen eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 528 Abs 1 ZPO aufzuzeigen.2. Die österr Betriebsverfassung geht von einem grundsätzlichen Alleinbestimmungsrecht des Betriebsinhabers über die Führung und Leitung des Betriebs aus. Es besteht kein Anspruch auf die Beantwortung mehrseitiger Fragenkataloge.3. Der Kl kann nicht ausreichend begründen, warum es ihm trotz der kurzen Frist (gerade noch) möglich und zumutbar gewesen wäre, die Arbeitnehmerinteressen im Rahmen des weiteren Informations- und Beratungstermins [...] wahrzunehmen.

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