Die Beweislast für die Begründung einer Befristung der Berufsunfähigkeitspension von weniger als 24 Monaten trifft die Pensionsversicherungsanstalt.
Die Beweislast für die Begründung einer Befristung der Berufsunfähigkeitspension von weniger als 24 Monaten trifft die Pensionsversicherungsanstalt.