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Dauer der Berufsunfähigkeits(Invaliditäts)pension

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 32infas 2010, 142 Heft 4 v. 1.7.2010

Die Beweislast für die Begründung einer Befristung der Berufsunfähigkeitspension von weniger als 24 Monaten trifft die Pensionsversicherungsanstalt.

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