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Weiterarbeit bei Bezug einer Berufsunfähigkeitspension

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 26infas 2010, 110 Heft 3 v. 1.5.2010

Bei einer Beschäftigung eines völlig arbeitsunfähigen Versicherten mit Entgegenkommen kann bei Aufgabe der Tätigkeit keine Neuberechnung der Berufsunfähigkeitspension beantragt werden.

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