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Unfallversicherungsschutz auf einer Dienstreise

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 25infas 2010, 110 Heft 3 v. 1.5.2010

Ein Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise ist nicht unfallversichert, wenn keine gefahrenbringenden Besonderheiten auftreten.

Die Klägerin befand sich auf einer Dienstreise, als sie beim Verstauen ihrer Toilettetasche im Bad des Hotelzimmers ausrutschte, zu Sturz kam und sich den Knöchel brach.

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