Ein Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise ist nicht unfallversichert, wenn keine gefahrenbringenden Besonderheiten auftreten.
Die Klägerin befand sich auf einer Dienstreise, als sie beim Verstauen ihrer Toilettetasche im Bad des Hotelzimmers ausrutschte, zu Sturz kam und sich den Knöchel brach.

