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Rechtliches Interesse im Verfahren gemäß § 54 Abs 1 ASGG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 38infas 2010, 98 Heft 3 v. 1.5.2010

Im Rahmen einer Zeugenaussage im Verfahren gemäß § 54 Abs 1 ASGG abgegebenen Erklärung des betroffenen Arbeitnehmers, er sei an diesem vom Betriebsrat (BR) eingeleiteten Verfahren nicht interessiert, kommt keine Bedeutung für die Beurteilung des rechtlichen Interesses gemäß § 228 ZPO zu.

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