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Beginn und Ende des Unfallversicherungsschutzes auf dem Arbeitsweg

SozialrechtEntscheidungeninfas 2010, S 10infas 2010, 73 Heft 2 v. 1.3.2010

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Arbeitsweg beginnt und endet mit dem Durchschreiten der Außentür.

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